Was bedeutet das genau? -
Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie
Die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie wird durch die Gesundheitsämter nach bestandener schriftlicher und mündlicher Überprüfung erteilt. In Schleswig-Holstein erfolgen diese Prüfungen in Husum. Diese Überprüfungen umfassen Fragen zur Diagnostik, zu psychiatrischen Krankheitsbildern und psychotherapeutischen Behandlungsansätzen. So auch bei mir.
Zugleich wurde überprüft, ob ich meine therapeutischen Grenzen kenne. So muss ich zum Beispiel einen Patienten, den ich selbst nicht ausreichend behandeln kann, weiter verweisen (z. B. an einen Psychiater oder eine Klinik). Im Gegensatz zu den Ausbildungen für Ärzte oder Psychotherapeuten mit Approbation sind die Qualifizierungen, die ein Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie zusätzlich erwirbt, nicht gesetzlich festgelegt. In meinem Falle sind das unter anderem Fortbildungen in
- Integrativer Kognitiver Verhaltenstherapie (IVT Hamburg)
- IRRT: Imaginary Rescripting and Reprocessing Therapy (ZEP Hamburg, AWP Berlin)
- Klientenzentrierter Therapie nach Rogers (HAFN Hamburg)
- Kommunikationspsychologie nach Schulz v. Thun (Schulz-von-Thun-Institut Hamburg)
- Motivational Interviewing nach Miller/Rollnick (PD Dr. H.-J. Rumpf, UKSH)
- Narrativer Expositionstherapie für Traumatisierte (ZWW der Universität Bielefeld)
Ergänzt habe ich diese Fortbildungen um ein mehrmonatiges Praktikum auf einer offenen Station einer psychiatrischen Klinik.
Somit ist meine Qualifikation zwar nicht bundeseinheitlich geregelt, dafür darf ich im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht frei wählen, welche Verfahren für Sie am hilfreichsten erscheinen. Dies dürfen natürlich nur Methoden sein, die ich auch fundiert beherrsche. „... auf dem Gebiet der Psychotherapie“ bedeutet, dass körperliche Untersuchungen und Diagnosen bzw. die Verschreibung von Medikamenten meinerseits ausgeschlossen sind.
